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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10   

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https://dejure.org/2011,16598
LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10 (https://dejure.org/2011,16598)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2011 - 10 Sa 315/10 (https://dejure.org/2011,16598)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 10 Sa 315/10 (https://dejure.org/2011,16598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Berufung bei unzureichender Begründung; Ausbleiben richterlicher Hinweise bei formelhafter Aufforderung in Schriftsätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung bei unzureichender Begründung; Ausbleiben richterlicher Hinweise bei formelhafter Aufforderung in Schriftsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. zuletzt: BAG Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 7, Juris, m.w.N.).

    Das Ausbleiben von Hinweisen, für die kein Raum besteht, macht eine Entscheidung auch nicht überraschend im Sinne des § 139 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 21, 22, Juris).

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Ein Anspruch auf Wiedereinstellung- bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses werde von der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 198/03 - Rn. 20 ff., Juris) für den Fall eines Betriebsübergangs in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist zu Recht nicht anerkannt.
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Im Übrigen weist der Beklagte zu 1) zutreffend darauf hin, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht nach § 102 BetrVG über die Sozialdaten zu unterrichten hat, wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers nicht vorzunehmen ist (BAG Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Verengt sich die Leistungspflicht des Arbeitnehmers auf einen einzigen Arbeitsplatz, kann er ohne Sozialauswahl entlassen werden, wenn diese Position - wie hier: kaufmännischer Leiter - entfällt (so schon: BAG Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 - NZA 1998, 1332).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 - Rd. 43, Juris; Schwab/ Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 64 Rn. 162, 163; m.w.N.).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2011 - 10 Sa 315/10
    Eine solche eventuelle subjektive Klagehäufung ist unzulässig (vgl. BAG Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 720/08 - Rn. 35, Juris, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

    Das gilt nur dann nicht, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. September 2009, 1 Sa 230/09, Rn. 43; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 2011, 10 Sa 315/10, Rn. 48, juris ).
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